Leitfaden zum Umgang mit Cookie-Bannern für Schweizer Websites

Website-Betreiber*innen in der Schweiz müssen als Faustregel davon ausgehen, dass sie die europäische Cookie-Richtlinie und die DSGVO für Nutzer*innen aus der Europäischen
Union (EU) einhalten müssen.

Wenn Cookies direkt oder indirekt verwendet werden, müssen Website-Besucher*innen aus der EU gemäss dieser Rechtslage mit einem Cookie-Banner belästigt werden. Bei Besucher*innen aus dem Fürstentum Liechtenstein und erst recht aus der Schweiz kann – rechtlich gesehen – fast immer auf ein Cookie-Banner verzichtet werden. Unabhängig von Pflichten gemäss europäischem Recht müssen Website-Betreiber*innen allfällige vertragliche Pflichten beachten. Das bekannteste Beispiel ist die erwähnte EU User Consent Policy von Google.

In jedem Fall gibt es viel Spielraum bei der Umsetzung. Das zeigen allein schon die vielen
Cookie-Banner, die nicht funktionieren oder offensichtlich nicht den rechtlichen Vorgaben
entsprechen.

Aus schweizerischer Sicht kann es sinnvoll sein, zwischen Website-Besucher*innen aus verschiedenen Ländern zu differenzieren. Wer gemäss IP-Adresse aus der Schweiz oder allenfalls auch aus dem Fürstentum Liechtenstein stammt, sieht kein Cookie-Banner. Alle anderen Besucher*innen, insbesondere aus der EU, erhalten ein Cookie-Banner vorgesetzt.
Viele Lösungen für Cookie-Banner, auch Plugins, können aufgrund der Herkunft der Website-Besucher*innen differenzieren.

Wie man allfällige Cookie-Banner umsetzt, ist eine Frage der eigenen Risikobereitschaft. Wer auf ein Cookie-Banner verzichtet, nervt keine Nutzerinnen, was gerade im E-Commerce eine wichtige Überlegung ist.

Ohne Cookie-Banner stehen Website-Betreiber*innen allenfalls besser da als mit einem «Fake-Cookie-Banner». Gleichzeitig ist es häufig schwierig zu erklären, wieso man auf ein Cookie-Banner verzichtet, selbst wenn tatsächlich kein Cookie-Banner erforderlich ist. Das Risiko für Sanktionen und Verfahren durch europäische Aufsichtsbehörden und für Abmahnungen durch deutsche Datenschutz-Aktivist*innen ist klein. Eine Abmahnung oder eine Busse wäre unangenehm, für viele Verantwortliche in der Schweiz aber nicht das Ende der Welt.


Aus dem Gastbeitrag von Rechtsanwalt Martin Steiger, Steiger Legal AG, vom 21. August 2024 für cyon-Blog. Link zum vollständigen Beitrag findest du unter www.cyon.ch/blog.