Website-Besucher in Europa haben das Recht, Webseiten zu nutzen, ohne dabei verfolgt zu werden. Zu den persönlichen Daten können Informationen darüber gehören, wer sie sind, wo sie sich befinden und welche anderen Websites sie besuchen.
Rechtliche Grundlagen in Europa
Niemand möchte ausspioniert werden, während er seinem Alltag nachgeht. Deshalb gibt es u.a. die DSGVO (Datenschutzgrundverordnung) der Europäischen Union sowie die schweizerische revDSG (Bundesgesetz über den Datenschutz). Alle Unternehmen und Online-Dienstleister müssen diese Gesetze einhalten, und ich unterstütze meine Kundinnen und Kunden dabei, die notwendige Technologie auf ihrer Website umzusetzen.
Eine Beratung für einfachere Lösungen
Das Thema ist komplex und kann mühsam sein. Ich möchte es für meine Kundinnen und Kunden einfacher machen. Deshalb biete ich ihnen eine Beratung an, damit wir die für ihren Websites einfachste und rechtskonformste Lösung sicherstellen können. Die Kosten für eine projektspezifische Analyse und Beratung starten bereits ab CHF 150.
Kurz beschrieben gibt es folgende Aspekte, die Websitebetreiber berücksichtigen müssen:
- Cookies, die von der Website gesetzt werden und für die ordnungsgemässe Funktion der Website nicht unbedingt erforderlich sind («Berechtigte Nutzung»).
- Analysetools, die Besucherdaten an Dritte weitergeben, z. B. Google Analytics.
- Eingebettete Inhalte, Dateien oder Schriftarten von Drittanbietern wie (aber nicht beschränkt auf) Google Maps, YouTube oder Facebook.
Trifft einer dieser Punkte auf die Website zu, muss ein Kunde seinen Besuchern eine geeignete Möglichkeit bieten, die entsprechenden Funktionen abzulehnen.
Ich empfehle den Einsatz von Complianz, einem WordPress-Plugin, das diverse Konfigurationsmöglichkeiten für ein konformes Cookie-Banner bereitstellt.
Wozu braucht es einen Cookie-Banner?
Um die gesetzlichen Anforderungen zum Schutz der Privatsphäre zu erfüllen, muss eine Website möglicherweise einen Cookie-Banner implementieren, der die Besucher verständlich über ihre Rechte informiert und ihnen eine fundierte Entscheidung darüber ermöglicht, ob sie der Datenerhebung zustimmen oder nicht. Vor allem muss man mit einen Cookie-Banner rechnen, wenn Besucherdaten gesammelt und an Drittparteien wie Google gesendet werden.
Eine fundierte Entscheidung ist Pflicht
In der Praxis bedeutet ein Klick auf «Akzeptieren» bei einem unübersichtlichen oder einem inkorrekt konfigurierten Cookie-Banner oft keine informierte Zustimmung. Ein Rechtsexperte würde daher darauf hinweisen, dass der Besucher nicht ausreichend informiert wurde und seine Zustimmung somit ungültig ist.
Deshalb empfehle ich eine einfachere Lösung für Ihre WordPress-Website. Mit einer Beratung finden wir schnell die passende Lösung für Sie.
Ihre Pflichte gegenüber Ihre Besucher
- Besucher aus der Schweiz (revDSG seit 2023): Eine explizite Einwilligung für die Sammlung von Daten und den Einsatz von Analytics-Cookies ist nötig, wo Personendaten gesammelt werden oder an Dritte (zum Beispiel Google) übermittelt werden und Tracking über das technisch Notwendige hinausgeht. Transparenz und ein Opt-out müssen gewährleistet sein.
- Besucher aus dem EU (DSGVO + ePrivacy): Für alle nicht-essenziellen Cookies und Tracking-Tags (Analytics, Ads, etc.) brauchen Sie eine vorherige Einwilligung per Cookie-Banner (Opt-in).
- Sonstige internationale Besucher: Besucher ausserhalb CH/EU gelten nach lokalem Recht, aber Standard ist meist die EU-konforme Lösung, da sie am strengsten ist.